D A S E C H S E N H A U S
Das Hausgrundstück „Oberdorf 10“ in Olsberg-Antfeld im Hochsauerland
Das Echsenhaus: Dessen vollständige Verkleidung mit Schieferschindeln gleicht der Schuppenstruktur von Echsenhaut. Das hohe Alter von 163 Jahren und die Verwahrlosung in den letzten Jahrzehnten verleihen dem Haus die Anmutung einer eigenständigen und fremdartigen Lebensform.
Der vormalige und jüngst verstorbene Besitzer hauste messiehaft allein im ganzen Haus nebst Anbau und Scheune. Er stand als antimodernistischer Katholik und Reichsbürger in heldenhafter Fundamentalopposition zur verdorbenen Welt der teuflischen Eliten a.k.a. Echsenmenschen und ihrer Sklaven. Auf dem Gelände links und rechts des Hauses hortete der Mann wagenburgförmig alte russische Militärfahrzeuge, die über die Jahre mit Flora und Fauna verwuchsen und wie versteinerte oder noch schlafende große Echsen ihrer Zukunft harren.
Das Grundstück
Das Grundstück Oberdorf 10 liegt im 1975 eingemeindeten Ortsteil Antfeld der Stadt Olsberg (59939) im Hochsauerlandkreis in Nordrhein-Westfahlen. Es liegt am Ortsrand in unmittelbarer Nachbarschaft zum Schloss derer von Papen.
Das Grundstück beinhaltet in der Gemarkung Antfeld, Flur 4, folgende Flurstücke: 26, 332, 180, 189, 190 und 205. Es hat eine Gesamtgröße von 2.085 qm und beinhaltet ungefähr in seiner Mitte ein denkmalgeschütztes Wohnhaus und zwei Wirtschaftsgebäude.
Auf dem Grundstück gibt es einen Baumbestand von drei großen, ungefähr 70 Jahre alten, gesunden Fichten und einigen jüngeren Laubbäumen. Einige Bäume wurden vom Pächter in die Konstruktion von Überdachungen für die von ihm gesammelten alten Militärfahrzeuge einbezogen. Fast das gesamte Gelände wird noch als Abstellfläche für diese Fahrzeuge sowie für landwirtschaftliche Vehikel genutzt.
Noch bis in die 1980er Jahre wurden auf dem nördlichen Teil des Grundstücks bis zu 30 Kühe und in der Scheune einige Schweine gehalten. Der südliche, sich noch links hinter dem Haupthaus erstreckende Bereich des Grundstücks mit den drei hohen Fichten wurde als Garten mit Bänken und Springbrunnen ausgestattet und genutzt. Auch hier stehen derzeit drei mit Planen abgedeckte russische Ural-Militärfahrzeuge und landwirtschaftlich genutzte Anhänger.
Die Gebäude
Das seit 1991 unter Denkmalschutz stehende, mit Schieferschindeln verkleidete zweige-schossige Hauptgebäude ist ein Fachwerk-Bauernhaus aus dem Jahr 1870. Als reines Wohnhaus errichtet, diente es über eine lange Zeit als Poststelle Antfelds. Nachdem das Haus viele Jahre als Haupthaus eines größeren Bauernhofs fungiert hatte, wurde es nach dem zweiten Weltkrieg einige Jahre auch als Pension mit mehreren Gästezimmern betrieben. Seit den 1980er Jahren wurde das Haus dann nur noch vom letzten hier verbliebenen Familienmitgliedbewohnt. Dieser unterhielt zunächst noch einen Milchbauernhof, ersetzte jedoch seine zahlreichen Kühe auf dem Gelände bald durch fast ebenso viele Militärfahrzeuge.
Das Hauptgebäude hat eine Gesamtwohnfläche von ca. 305 qm und weist einem sanierungs-bedürftigen bzw. baufälligen Zustand auf. Die Räume sind auf chaotische Weise vollgestellt mit eher weniger wertvollem Hausrat und (religiösem, politisch-militärischem …) Kulturgut aus zwei Jahrhunderten.
Die weiteren zwei angeschlossenen, nur wenig kleineren Wirtschaftsgebäude – ein Anbau und eine Scheune – sind in einem noch schlechteren Zustand. Zum Teil sind Mauerwerk und Dach nach außen offen. Bei dem Anbau handelt es sich um ein historisierendes Fach-werkgebäude von 1926. Ein Brand zerstörte Anfang der 1980er Jahre einen großen Teil des Gebäudes. Der verbliebene Gebäudeteil wurde links nach außen vermauert und rechts durch eingebrochene Zugänge auf allen Ebenen mit dem Haupthaus verbunden. Der Anbau ergänzte das Wohnhaus mit sanitären Anlagen, einem Wasseranschluss und mit einer Ölheizanlage im Keller. Genutzt wurde es zuletzt insgesamt als chaotische Werkstatt und Lager für alles Mögliche. Die schadhafte Heizanlage musste nach der Inbesitznahme durch die neuen Eigentümerinnen abgestellt,der Schornstein abgetragen und verschlossen werden.
Die Scheune schließt sich nach hinten dem Anbau an und ist auch durch diesen betretbar. Sie ist noch vollständig mit Holz und Metall und Schrott zugestellt.
Die Nutzung
Das Objekt wurde bis zur Zwangsräumung am 24.02.23 von dem Bauernsohn und vorma-ligen Besitzer B.Kr. – seit dem Verkauf 1992: Pächter – bewohnt und genutzt. Für die zahlreichen auf dem Grundstück abgestellten alten Militärfahrzeuge (russische Oldtimer aus NVA-Beständen) sowie landwirtschaftlichen Fahrzeuge und Geräte ist er verantwortlich.
Die Räumung nach § 885a ZPO („Berliner Räumung“) beinhaltet eine Bereinigung des Geländes und der Gebäude nach einer Frist von vier Wochen. Gegen diese Frist klagten B.Kr. und ein ihm in allem folgender Freund. Am 3. Mai 2023 starb Herr B.Kr., und die Eigentümerinnen beantragten eine Nachlasspflegschaft, um den Prozess der Räumung voran zu bringen.
Die Eigentumsverhältnisse
Das Hausgrundstück – vormals ein Erb-Bauernhof – und weitere große Grundstücke gehörten viele Jahre der alteingesessenen Familie Kr., von der nur noch B.Kr. auf dem Grundstück blieb. Vor einer drohenden Zwangsversteigerung erfolgte 1992 der Kauf durch mit Herrn B.Kr. bis dahin nur über ein Netzwerk der Glaubensrichtung verbundenen K.K. aus Esslingen. Ein für die folgenden Jahre abgesprochener Rückkauf fand nicht statt. Der Pächter wähnte sich weiterhin im Besitz, und der Eigentümer weilte viele Jahre im Ausland und delegierte seine Verantwortung an den vormaligen Besitzer, jetzt Pächter. Sämtliche Ämter der Stadt und des Kreises liefen an dieser Eigentümer-Konstellation auf, und das gesamte Areal fiel über Jahrzehnte der Verwahrlosung anheim.
Nach dem Tod des Eigentümers wurde die Erbschaft im März 2020 von U.K. (Berlin) von ihrem Vater und etwas später von C.K. (Köln) von ihrem Großvater angenommen. Der gemeinschaftliche Erbschein sowie die Grundbuchberichtigung liegen seit 01.07.2020 vor.
Da der Pächter alle Angebote (inkl. lebenslanges Wohnrecht) der Erbinnen ausschlug und sich als vermeintlich rechtmäßiger Eigentümer gegen jede Kooperation stellte, wurde ihm mit einer Frist von 9 Monaten gekündigt. Gegen diese Kündigung bzw. gegen seine empfundene Enteignung setzte er sich noch nach der Zwangsräumung bis zu seinem Tod – tatkräftig unterstützt von seinem Freund – massiv querulantisch zu Wehr.
Der Wert
Das Grundbuchblatt 129B ist lastenfrei. Die damals um 30qm kleinere Liegenschaft wurde 1992 von K.K. zum Preis von 110.000 DM erworben. Der reine Bodenwert liegt laut Richtwertkarte bei 35,- €/qm.
2021, nachdem das Hausgrundstück in die Erbengemeinschaft übergegangen war, schätzten verschiedene Maklerbüros den Wert der prospektiv geräumten Liegenschaft auf zwischen 80.000 bis 100.000 EUR. Zwei Jahre später – nach dem Ende der Pandemie und dem Beginn des russischen Angriffskrieges – konnten dieselben Makler*innen aufgrund der erfolgten Zwangsvollstreckung die Gebäude genauer in Augenschein nehmen. Die Enttäuschung über den verwahrlosten Zustand der Innenräume war groß. Noch stärker schwand ihr Interesse, als sie vom fortbestehenden Denkmalwert des Haupthauses erfuhren.
Die nun in ihren Besitz gesetzten Eigentümerinnen haben alle nötigen Sicherungsmaß-nahmen durchgeführt. Die Aufgabe der Instandsetzung des denkmalgeschützten Gebäudes und der Rehabilitation des Grundstücks möchten sie an eine/n mit der Gegend stärker verbundene/n Käufer*in weitergeben.
Der Plan
Es wird ein Käufer, eine Käuferin gesucht, der/die sich von den Herausforderungen inspiriert fühlt und ihnen auch gewachsen ist. Zunächst ist auch eine forschend zielführende Zwischennutzung vorstellbar. Geboten scheinen: Keine Flächenversiegelung, keine Garagen für noch mehr Individualverkehrsfahrzeuge; Denkmalschutz, Nachhaltigkeit und Soziales müssen neu zusammengedacht werden. Zukunftsorientierte Kreativität auf dem Land: zum Beispiel – unter Berücksichtigung der bereits ansässigen Lebewesen – ein Lebenshof für noch immer ausgenutzte Tiere und ein Gnadenhof für verirrte, gekränkte vormalige Großbauern und Echsenmenschen aller Art …